Sind Liegeräder im Straßenverkehr zugelassen?
Liegeräder gelten nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Straßenverkehrsordnung als Fahrräder. Sie sind zulassungsfrei, müssen aber entsprechende Vorschriften einhalten.
Zu beachten sind auch die Regelungen für Liegeräder mit Hilfsmotor. Nach §32a(9) StVZO dürfen Fahrräder mit Hilfsmotor nur 1m breit sein. Sogenannte Pedelecs dürfen nach EU Richtlinien bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstützt werden.







